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Auszüge und Titelbild aus "Beiträge zur Landeskunde" des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom April 1993.

 

Grenzen und Grenzsteinzeugen

 

Grenzen sind hinsichtlich ihrer Funktion in heutiger Sicht Linien, Flächen oder Zonen, an denen Gebiete, Räume oder Gruppen unterschiedlicher Zugehörigkeit oder verschiedener Struktur aneinander treffen.
So etwa kann man die verschiedenen Auslegungen zusammenfassen, die das Lexikon bietet. Die rechtliche Definition eines Grundstücks lautet: "Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteiltes Stück Erdoberfläche, das mit einer eigenen Nummer versehen ist".

 

In der Natur sind Grenzlinien und -flächen selten scharf ausgebildet, wenn man von denen zwischen Boden, Wasser und Luft absieht. Vielmehr sind in ihr Übergangszonen charakteristisch, in der Geographie als "Grenzgürtel" bekannt, so wie es die Wald- und Baumgrenze im Gebirge besonders augenfällig zeigt und auch Sprachgrenzen beweisen. Sie bezeugen zudem, dass viele Arten von Grenzen nicht fest sind, sondern ständigem Wandel unterliegen.

 

Nur wo es um Rechte an Flächen geht - um Besitz, Gerichtsbarkeit, Jagd, Weide, Fischerei, müssen Grenzlinien nicht nur scharf, sondern auch deutlich erkennbar gezogen und bezeichnet sein, will man Streitfällen vorbeugen. Die Grenzen festzulegen, sich um die Erhaltung der Grenzzeichen zu kümmern und Grenzstreitigkeiten zu bereinigen, war Aufgabe der Untergänger. Zu solchen wurden stets nur besonders vertrauenswürdige Personen gewählt, meist fünf oder sieben, die einen Eid leisten mussten und zur Verschwiegenheit verpflichtet waren.
Als Untergang bezeichnete man nicht nur die Kontrolle der Grenze, sondern auch das Feldgericht, also das Gremium der Untergänger (Feldrichter) und ihren Urteilsspruch.

 

Etwas anderes war der Grenzumgang, zu dem man meist einmal im Jahr zusammenkam und an dem alle Ortsbürger, die älter als zwölf Jahre waren, teilnahmen. Er sollte nicht nur den Anspruch auf das begrenzte Gebiet zum Ausdruck bringen, sondern auch die Kenntnis vom Verlauf der Grenzen bewahren helfen. Dabei machte man sich bis ins 19. Jahrhundert hinein zunutze, dass sich Menschen ein besonders schönes oder besonders unangenehmes Erlebnis lange zu merken pflegen. Deshalb verpasste man den Buben an den Grenzpunkten eine gehörige Trachte Prügel, gab ihnen eine besonders eindrucksvolle Belohnung oder trieb einen derben Spaß mit ihnen.

 

untergaenger  
Untergänger bei der Arbeit
Dargestellt ist eine Siebener-Kommission. Im Mittelgrund wird vermessen, vorne links ein Grenzstein gesetzt, ganz rechts Protokoll geführt.
Aus: Johann Judokus Beck, Vollständiges Recht der Gränzen und Marksteine, 4. Auflage Nürnberg 1754.
Aufnahme: Württembergische Landesbibliothek.
 

 

Um zu verhindern, dass die Grenze durch unbeabsichtigtes Verrücken eines Steins etwa beim Pflügen oder durch ein Fuhrwerk, durch mutwilliges Versetzen oder gar durch Entfernen eines Grenzsteins verschoben werden konnte, sicherten die Untergänger den Standort vermutlich seit dem 14. Jahrhundert durch geheime Kennzeichen, die Grenzzeugen, auch Gemerke genannt.

 

Dies waren nicht verrottbare Gegenstände wie Scherben, die an Ort und Stelle gebrochen wurden und sich wieder zusammenfügen lassen mussten. Aber auch Münzen, Ziegel oder ähnl. Objekte, die Untergänger unter oder neben dem Grenzstein in den Boden legten, wurden verwendet.

 

Vom 19. Jahrhundert an waren vor allem mit Wappen und/oder Buchstaben gekennzeichnete Ziegelmarken üblich. Sie konnten vier- oder dreieckig, auch rund oder gar als spitze Kegel geformt sein. Wurde der Stein umgerissen oder entfernt, so blieb der Grenzpunkt doch noch nachweisbar. Beim Verlegen dieser Zeugen durfte niemand außer den Untergängern zugegen sein. Ein nicht verzeugter Stein hatte keine Beweiskraft.

 

Die grausame Gerichtsbarkeit des Mittelalters bestrafe das heimliche Versetzen von Grenzsteinen auf der Feldmarkierung oftmals mit dem Tode. Daher mag auch der Ausdruck stammen, den noch heute manch schwäbischer Bauer sagt, wenn er sich über einen Mitmenschen ärgert: "Sottiche hot mr früher neizackert".

 

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